Bundesdatenschutzgesetz

         Das Bundesdatenschutzgesetz dient zum Schutz personenbezogener Daten ist für ALLE Unternehmen und öffentliche Einrichtungen jeglicher
Art verpflichtend, unabhängig von der Größe, Art, Mitarbeiterzahl und Branche.
 

 

      Als personenbezogene Daten werden gem. § 3  Abs. 1  des Bundesdatenschutzgesetzes genannt : "Die Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten Person
oder bestimmbaren Personen".

 

         Bei mehr als 9 ( also ab 10 ) Mitarbeitern die auf personenbezogene Daten zugreifen können, muss ein Datenschutzbeauftragter ( intern oder extern )bestellt werden.

Wir bieten Ihnen Beratung / Umsetzung / Dokumentation und permanente Überwachung Ihrer kplt. IT - Umgebung zu Ihrem Schutz und Ihrer Sicherheit.

 

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Von der Lieferung / Installation der PC´s / Notebooks / Server / Netzwerk über Betrieb / Updates bis zur Entsorgung der Hardware / Netzwerke nach BDSG.