• Das Bundesdatenschutzgesetz dient zum Schutz personenbezogener Daten ist für ALLE Unternehmen und öffentliche Einrichtungen jeglicher
Art verpflichtend, unabhängig von der Größe, Art, Mitarbeiterzahl und Branche.
Als personenbezogene Daten werden gem. § 3 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes genannt : "Die Einzelangaben
über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten Person
oder bestimmbaren Personen".
• Bei
mehr als 9 ( also ab 10 ) Mitarbeitern die auf personenbezogene Daten zugreifen können, muss ein Datenschutzbeauftragter ( intern oder
extern ) bestellt werden.
Datenschutz / IT - Sicherheitskonzept
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Von der Lieferung / Installation der PC´s / Notebooks / Server / Netzwerk über Betrieb / Updates bis zur Entsorgung der Hardware / Netzwerke nach BDSG.