Das Bundesfinanzministerium schreibt für alle Kassemlösungen in Deutschland ab 01.01.2019 die sogenannte
zertifizierte
Technische Sicherheitseinrichtung TSE vor.
D. h. es besteht eine Belegausgabepflicht und eine Sicherungsaufzeichnung für alle Vorgämge gegen nachträgliche Manipulation. Nachträgliche Korrekturen sind dabei immer noch möglich - werden aber
aufgezeichnet. Daher ist ab 01.01.2010 ein Fiskalmodul
und ein entsprechender Drucker für jedes Kassensystem Pflicht.
Unsere Lösung ist nachträglich aufrüstbar für alle elektronischen Kassensysteme mit separatem Bondrucker ( nicht bei
Registrier-
kassen mit interenem Drucker möglich ). D. h. jedes Kassensystem da seinen externen Bondrucker ansteuern kann, kann auch
für die Fiskalisierung in Deutschlöand aufgerüstet werden.
Weitere Infos über unser System erhalten Sie unter : info@rbi-rittershofer.de Betr. Zeile : Info über FISKAL Lösung 2020.